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3.1.2 Trinkwasserverordnung – alles geregelt?
Der Gesetzgeber hat in seiner sehr umfangreichen Trinkwasserverordnung für zahlreiche Substanzen Grenzwerte erlassen, deren Einhaltung von den Wasserwerken überwacht wird.
An diese Grenzwerte werden deutlich strengere Maßstäbe angelegt als an übrige Lebensmittel. In diesem Zusammenhang wird von verschiedenen Initiativen wie dem Arbeitskreis Wasser des BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.) immer wieder darauf hingewiesen, dass die Schadstoffaufnahme über feste Lebensmittel und die Atemluft in der Regel um 100- bis 1000mal höher liege als über Trinkwasser. Allerdings scheint dieser Vergleich bei der seit Jahren generell zu beobachtenden Zunahme von Schadstoffen in tierischen wie in pflanzlichen Lebensmitteln sowie der zunehmenden Schadstoffemission durch Feinstaub in der Luft und den daraus resultierenden Gesundheitsrisiken nicht sehr überzeugend.
Doch festzuhalten ist: Was die gesetzlich geregelten Grenzwerte angeht, so werden diese in nahezu allen deutschen Wasserwerken durchweg eingehalten bzw. sogar weit unterschritten. Dennoch gibt es Kritik an der Trinkwasserverordnung, zum einen gegenüber den Grenzwerten, aber weitaus wesentlicher noch ist die Kritik hinsichtlich der Verbindungen im Wasser, die von der Trinkwasserverordnung nicht berücksichtig werden. Was also taugen die Grenzwerte? Welche Sicherheit können sie tatsächlich geben? Was wird wirklich geregelt?
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Wussten Sie schon?
| dass der Buchstabe W (wie Wasser) von ägyptischen Bildsymbolen abgeleitet wurde, die Wasser in Form von Wellen darstellen? |
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Wasser Wissen Kapitel3.1.2