Home
AGB's

Förderungsprogramm

BMWi_WBZ
Logo_Zim

Facebook MySpace Twitter Digg Delicious Google Bookmarks Reddit Linkedin Mixx 

AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen der BestWater International GmbH

1.     Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BestWater International GmbH - nachfolgend „Verkäufer“ genannt - erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2.     Vertragsschluss
2.1     Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2.     Der Käufer ist an seinen Auftrag zwei Wochen gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Lehnt der Verkäufer jedoch nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, gilt die Annahme als erteilt.

3.     Preise und Zahlungsbedingungen
3.1     Die vom Verkäufer genannten Preise enthalten jeweils die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer und gelten ab Werk oder Auslieferungslager. Die Kosten für den Versand von Trinkwasseranlagen innerhalb Deutschlands übernimmt der Verkäufer. Die Kosten für den Versand anderer Waren innerhalb Deutschlands, sowie die Verpackungskosten trägt der Käufer. Die Kosten für den Versand außerhalb Deutschlands, die Verpackung, Zölle und behördlichen Auflagen und Gebühren trägt stets der Käufer.
3. 2     Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach BGB zu berechnen.
3. 3     Der Verkäufer behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen stets zu Lasten des Käufers und sind ebenfalls sofort fällig.
3. 4     Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Tilgungsbestimmungen des Käufers dessen Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung des Käufers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. 5     Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.

4.     Eigentumsvorbehalt
4. 1     Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, vor. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
4. 2     Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – ist er verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigten, damit er seine Eigentumsrechte wahren kann. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Wahrung der Eigentumsrechte des Verkäufers.

5.     Lieferung, Versand, Geldübergang
5.1.    Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen. Soweit der Verkäufer verpflichtet ist, Transport- oder Verkaufsverpackungen zurückzunehmen, übernimmt der Käufer die damit verbundenen Kosten.
5. 2     Vom Verkäufer angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden.
5. 3     Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen vorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von ihm zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen und Eingriffe, Nichterteilung von Aus-, Ein- und Durchfuhrgenehmigungen, Handelsembargo, Verzögerung in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Sabotage, Naturereignisse, Energieversorgungsstörungen usw.) berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer 
angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Überschreiten die vorgenannten Verzögerungen den Zeitraum von drei Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
5. 4     Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung vom Verkäufer an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft durch den Verkäufer auf ihn über.
5.5     Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung vom Verkäufer versichert.

6.     Rechte des Käufers bei Mängeln
6. 1     Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware durch den Käufer schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware insoweit als vom Käufer genehmigt.
6. 2.     Hat die vom Käufer gelieferte Ware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten konnte, leistet der Verkäufer grundsätzlich nach Erfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferungen durch den Verkäufer sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzten oder vom Vertrag zurücktreten.

7.     Garantieleistungen
7. 1.     Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen gewährt der Verkäufer für die Haltbarkeit seiner Filtersysteme, aus der Jungbrunnen Reihe, eine 30-jährige Garantie gegen Material- und Fabrikationsmängel. Dies gilt nicht für den gewerblichen Gebrauch dieser Systeme, Industrieanlagen und sämtliche elektrischen Teile, wie u. a. die Boosterpumpe, Permeatpumpe, Wasserhähne und Dichtungen. Für alle anderen Produkte gelten lt. Gesetzgeber 2 Jahre Garantie.
7. 2     Zur Inanspruchnahme der Garantie ist das Produkt oder das Produktteil auf Kosten und Risiko des Käufers, nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Kundenservice des Verkäufers, an den Verkäufer zu übersenden.
7. 3     Die Garantie wird nur dann gewährt, wenn der Käufer die Filter je nach individueller Benutzungsintensität und Grad ihrer Verschmutzung regelmäßig austauscht, mindestens jedoch in folgenden Zeitabständen*:

- Sedimentfilter 5 µ    alle 6 Monate
- Aktivkohlefilter    alle 12 Monate
- Sedimentfilter 1 µ    alle 12 Monate
- Mineralfilter         alle 12 Monate.

Bei gewerblichem Gebrauch ist der Vorfiltersatz (Sediment- und Aktivkohlefilter) alle 2 - 3 Monate auszutauschen (modellabhängig). Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, das Molekularfiltersystem innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum in Betrieb zu nehmen und in Betrieb zu halten.

7. 4     Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer und zweckwidriger Verwendung und wenn ein nicht vom Käufer autorisierter Dritter Reparatur- oder Serviceleistungen erbringt und/oder herstellerfremde Ersatzteile verwendet werden. Die Installation hat nur durch einen zugelassenen Gas-Wasser-Installateur zu erfolgen .

8.     Haftung
Auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers des weiteren begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.

9.     Schlussbestimmungen
9.1    Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder Wohnsitz oder ist der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, gilt die Stadt Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.
9.2     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.3    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
9.4    Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder eines seiner Rechte auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, der Verkäufer stimmt der Übertragung vorher schriftlich zu.
9.5    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Fall durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Käufer kann vorliegende Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Produkte widerrufen. Die Frist beginnt erst am nachfolgenden Tag um 0:00 Uhr mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Zentrale der BestWater International GmbH, Am Zollhaus 5, 14547 Beelitz zu richten. Im Falle des fristgerechten Widerrufs kommt auch der eventuell damit verbundene Finanzierungsvertrag nicht wirksam zustande.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Käufer die empfangenen Produkte der BestWater International GmbH ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der BestWater International GmbH insoweit Wertersatz zu leisten. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der zu erwartende Umfang der Wertminderung durch bloßen bestimmungsgemäßen Gebrauch ca. 30% des Nettoverkaufspreises betragen wird. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Produkte ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wären - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem der Käufer die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Kunden, nach vorheriger Absprache mit dem Kundenservice, auf Retourschein an die BestWater International GmbH zurückzusenden.
Die Lizenznehmer der Vertriebsfirma dürfen nur eventuelle Anzahlungen entgegennehmen, sie haben jedoch keine darüber hinausgehende Inkassovollmacht!

Wussten Sie schon?

dass Wasser, ganz egal, wo es sich befindet, immer versucht, in Kugelform zu gelangen?

Die BestWater Garantie

BestWater gibt auf jedes Molekularfiltersystem 30 Jahre Garantie und das nicht ohne Grund. Zusätzlich werden Stichproben von allen Komponenten  genommen. Diese werden, im eigens dafür entwickelten Prüfverfahren bis an ihre Zerstörungsgrenze getestet.Erfahren_Sie_mehr_SW

DHL als Partner

Versand innerhalb von 48 h mit unseren partner der DHL. Mit der DHL Sendungsverfolgung behalten Sie Ihre Sendung immer im Blick und können jederzeit den Status Ihrer Sendung einsehen.

Erfahren_Sie_mehr_SW

Der Wissenschaftliche Beirat

Mitglieder im Beirat:
Dr. rer. nat., habil. Ing., Dipl.-Chem. R. Frey, Univ. Prof. (C4)
p.dokt.techn.nauk/Staat
Inhaber Josef Piotr Gamon
Dipl. Ing. Borchardt
Dipl. Ing. Schiepeck

Newsletter Abo

Halten Sie sich mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.